Die Privat-Mediation kann u.a. in folgenden Bereichen zur Anwendung kommen:
- Trennungs- und Scheidungsverfahren
- Konflikte in der Familie
- Streitigkeiten mit Nachbarn, in der Schule, im Verein
Bei den obigen Konflikt-Situationen ist die Mediation als strukturiertes, lösungs- und zukunfts-orientiertes Verfahren effektiv und zielführend, denn das Ziel der Mediation ist eine selbstbestimmte, einvernehmliche, konkreten Vereinbarung, die den Bedürfnissen und Interessen der Parteien entspricht.
Durch die einvernehmliche Konfliktregelung entsteht mentale Klarheit, die Nerven aller Parteien werden geschont und die Energie wird wieder auf die beruflichen Aufgaben und Herausforderungen konzentriert
Die Betriebs- und Wirtschafts-Mediation kann in folgenden Bereichen in Unternehmen zur Anwendung kommen:
- Auseinandersetzungen zwischen Gesellschaftern
- Zwischenbetriebliche Auseinandersetzungen zwischen dem eigenen und einem fremden Unternehmen, Verwaltungen, Institutionen, Verbänden, Aktionären, Agenten etc.
- Konflikte zwischen Geschäftsleitung und Verwaltungsrat, Differenzen in der strategischen Ausrichtung oder über deren operative Umsetzung oder zwischen Inhaber-Familien und der Unternehmensleitung
- Auseinandersetzungen zwischen Geschäftsleitung und Betriebsrat
- Mobbing von Einzel-Personen und Gruppen
- Konflikte zwischen Gruppen und Abteilungen
- Zielkonflikte
Bei den obigen Konflikt-Situationen ist die Mediation als strukturiertes, lösungs- und zukunfts-orientiertes Verfahren effektiv und zielführend, denn das Ziel der Mediation ist eine selbstbestimmte, einvernehmliche, konkreten Vereinbarung, die den Bedürfnissen und Interessen der Parteien entspricht.
Vor Beginn einer Mediation bieten wir immer ein kostenloses Informationsgespräch an. Hierbei können alle Fragen vorab geklärt werden. Für weitere Informationen, wie zum Beispiel Ablauf, Dauer und Kosten der Mediation kontaktieren Sie uns bitte.
Hinweis:
Wir dürfen im Rahmen unserer Mediatoren-tätigkeit keine Rechtsberatung durchführen, da wir hierfür keine Erlaubnis besitzen. Die Rechtsberatung bleibt, und dies ist eine sinnvolle Regelung, einem bestimmten Personenkreis vorbehalten, wie z.B. Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten.